Ablauf der Psychotherapie

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1. Erstgespräch

Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen. Ich verschaffe mir einen ersten Überblick über Ihre Anliegen, Symptome und Veränderungswünsche. Je nach Situation kann eine Einschätzung gegeben werden, ob sich daraus eine Beratung, ein Coaching oder eine vertiefte Psychotherapie ergibt.

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2. Probatorische Sitzungen (bei Psychotherapie)

Wenn wir eine psychotherapeutische Behandlung beginnen, folgen auf das Erstgespräch bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen. An diesen Terminen lerne ich Sie und Ihre Themen intensiver kennen. Inhalte dieser Sitzungen sind u. a.:

  • Diagnostik
  • Erhebung Ihrer Lebensgeschichte
  • Entwicklung eines individuellen Erklärungsmodells („Warum jetzt diese Beschwerden?“)
  • Gemeinsame Zielklärung
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3. Entscheidung für oder gegen eine Psychotherapie

Vor dem Antrag an die Krankenkasse besprechen wir, ob eine gemeinsame Basis für eine Psychotherapie gegeben ist und ob Sie sich wohl fühlen. Sollte dies der Fall sein, entscheiden wir, ob eine Psychotherapie beantragt wird – als Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen).

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4. Start der Psychotherapie

Nach der Bewilligung der privaten Krankenkasse kann der Veränderungsprozess starten. Bei Selbstzahlern bzw. Coaching kann es nahtlos weitergehen.

Honorar

Psychotherapie

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Kosten einer Einzelsitzung (50 Minuten): ca. 134 – 153 €.

Fakultativ können Kosten für Diagnostik, Fragebogenauswertung oder Berichte anfallen.

Coaching

Die Kosten für Ihr persönliches Coaching werden individuell vereinbart.

Coaching ist keine Heilbehandlung und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Es ist keine Beantragung erforderlich. Die Kosten können Sie ggf. steuerlich geltend machen (z. B. bei beruflichem Bezug).

Erstattung

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Psychotherapie ist eine erstattungsfähige Leistung der privaten Krankenkassen und Beihilfestellen – sofern eine psychische Erkrankung diagnostiziert wird.

Die ersten fünf Sitzungen (Erstgespräch + vier probatorische Sitzungen) werden in der Regel ohne vorherige Genehmigung übernommen.

Für die weiterführende Psychotherapie stellen wir während der Probatorik gemeinsam einen Antrag.

Bitte klären Sie vorab, in welchem Umfang Ihre Kasse die Kosten übernimmt (vollständig oder anteilig).

Gesetzlich Versicherte

Ich habe keine Kassenzulassung für gesetzlich Versicherte. In begründeten Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung (sog. „Kostenerstattungsverfahren“).

Informationen hierzu finden Sie z. B. unter:

👉 therapie.de – Kostenerstattung

Selbstzahler

Sie können die Psychotherapie oder das Coaching auch auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen. Der Vorteil: Ihre Daten bleiben vollständig vertraulich und werden nicht an eine Krankenkasse übermittelt.